Zur weiteren Beachtung
Bei einem Todesfall
- Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
- z.B. Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
- bei Pensionsbeziehern die zuständige Pensionskasse verständigen
- Ab- oder Ummeldung von Strom, Telefon, usw.
- Rücklegung oder Änderung von Gewerbeberechtigungen
- Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen kündigen
- Urkunden und Ausweise müssen nicht zurückgegeben werden
- Rückgabeverpflichtung von Führerschein lt. Kraftfahrzeuggesetz
Notwendige Unterlagen dafür
- Antragsformular
- Versicherungsverträge oder Mitgliedskarte
- Todesbestätigung, Sterbeurkunde
- Bestattungs- und Beerdigungskosten - Zahlungsbelege
- Protokoll der Verlassenschaftsabhandlung
Witwen-/Witwer und Waisenpension
- Geburtsurkunde, auch jene der Kinder
- Heiratsurkunde (nach dem Tod des Ehepartners ausgestellt)
- Sterbeurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Pensionsbescheide und sonstige Einkommensunterlagen
- Versicherungsnummer
Gehen Sie ins jeweilige Gemeindeamt, man hilft Ihnen gerne. Bringen Sie oben stehende Unterlagen mit.
Sterbegeldansprüche
- Bestattungsversicherung (z.B. Wiener Verein)
- Gewerkschaft
- Kriegsopferverband (nur für Witwen)
- Private Krankenversicherung