Zur weiteren
Beachtung
BEI EINEM TODESFALL
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Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
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z.B. Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
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bei Pensionsbeziehern die zuständige Pensionskasse verständigen
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Ab- oder Ummeldung von Strom, Telefon, usw.
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Rücklegung oder Änderung von Gewerbeberechtigungen
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Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen kündigen
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Urkunden und Ausweise müssen nicht zurückgegeben werden
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Rückgabeverpflichtung von Führerschein lt. Kraftfahrzeuggesetz
NOTWENDIGE UNTERLAGEN DAFÜR
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Antragsformular
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Versicherungsverträge oder Mitgliedskarte
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Todesbestätigung, Sterbeurkunde
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Bestattungs- und Beerdigungskosten - Zahlungsbelege
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Protokoll der Verlassenschaftsabhandlung
WITWEN-/WITWER UND WAISENPENSION
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Geburtsurkunde, auch jene der Kinder
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Heiratsurkunde (nach dem Tod des Ehepartners ausgestellt)
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Sterbeurkunde
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Staatsbürgerschaftsnachweis
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Pensionsbescheide und sonstige Einkommensunterlagen
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Versicherungsnummer
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Gehen Sie ins jeweilige Gemeindeamt, man hilft Ihnen gerne. Bringen Sie oben stehende Unterlagen mit.
STERBEGELDANSPRÜCHE
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Bestattungsversicherung (z.B. Wiener Verein)
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Gewerkschaft
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Kriegsopferverband (nur für Witwen)
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Private Krankenversicherung