top of page

Zur weiteren
Beachtung

BEI EINEM TODESFALL

  • Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen

  • z.B. Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen

  • bei Pensionsbeziehern die zuständige Pensionskasse verständigen

  • Ab- oder Ummeldung von Strom, Telefon, usw.

  • Rücklegung oder Änderung von Gewerbeberechtigungen

  • Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen kündigen

  • Urkunden und Ausweise müssen nicht zurückgegeben werden

  • Rückgabeverpflichtung von Führerschein lt. Kraftfahrzeuggesetz

NOTWENDIGE UNTERLAGEN DAFÜR

  • Antragsformular

  • Versicherungsverträge oder Mitgliedskarte

  • Todesbestätigung, Sterbeurkunde

  • Bestattungs- und Beerdigungskosten - Zahlungsbelege

  • Protokoll der Verlassenschaftsabhandlung

WITWEN-/WITWER UND WAISENPENSION

  • Geburtsurkunde, auch jene der Kinder

  • Heiratsurkunde (nach dem Tod des Ehepartners ausgestellt)

  • Sterbeurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Pensionsbescheide und sonstige Einkommensunterlagen

  • Versicherungsnummer

​

Gehen Sie ins jeweilige Gemeindeamt, man hilft Ihnen gerne. Bringen Sie oben stehende Unterlagen mit.

STERBEGELDANSPRÜCHE

  • Bestattungsversicherung (z.B. Wiener Verein)

  • Gewerkschaft

  • Kriegsopferverband (nur für Witwen)

  • Private Krankenversicherung

bottom of page